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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

I. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Die Birklbauer Innovations GmbH, FN 683210 x, Hauptstraße 78, 4484 Kronstorf, info@josef-birklbauer.at (in der Folge als BIRKLBAUER INNOVATIONS bezeichnet) schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf. Allfällige AGB von Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens BIRKLBAUER INNOVATIONS zustande. Deren Inhalt in Verbindung mit dem Angebot ist für den Inhalt des Vertrages ausschließlich maßgebend. Vertragsänderungen oder -ergänzungen ebenso wie mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung seitens BIRKLBAUER INNOVATIONS.

II. Leistungen von BIRKLBAUER INNOVATIONS

1. Beratung

BIRKLBAUER INNOVATIONS unterstützt seine Kunden bei der Implementierung von KI-Anwendungen in der jeweiligen EDV-Systemumgebung des Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass BIRKLBAUER INNOVATIONS, soferne der Auftrag keine Sonderprogrammierungen umfasst, die jeweiligen KI-Anwendungen nicht selbst entwickelt, sondern lediglich als Berater bei der Umsetzung von KI-Strategien fungiert.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den jeweiligen Entwicklern/Anbietern einer KI-Anwendung und deren Komponenten hat BIRKLBAUER INNOVATIONS keinen Einfluss. Inhalt und Umfang der Lizenz ergeben sich vielmehr aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Entwickler der KI-Anwendung bzw. allfälliger Sub-Anwendungen. BIRKLBAUER INNOVATIONS arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Entwickler und legt diese auch dem gegenständlichen Vertrag zu Grunde. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten von BIRKLBAUER INNOVATIONS (mit-)bestimmen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass BIRKLBAUER INNOVATIONS auf Grund der Vielfalt an KI-Anbietern und KI-Anwendungen nicht in der Lage ist, alle möglichen Lösungen und deren Funktionen zu kennen. BIRKLBAUER INNOVATIONS wird sich im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibung nach bestem Wissen bemühen, eine den Bedürfnissen des Kunden entsprechende Lösung umzusetzen, schuldet aber keine spezifische Funktionalität und keinen Erfolg.

Soweit vom Auftrag keine Sonderprogrammierungen oder proprietäre KI-Anwendungen von BIRKLBAUER INNOVATIONS umfasst sind, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass BIRKLBAUER INNOVATIONS auch auf den Funktionsumfang der jeweiligen KI-Anwendung keinen Einfluss hat. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs der jeweiligen KI-Anwendung sowie allfälliger Sub-Anwendungen und dass die Beratung durch BIRKLBAUER INNOVATIONS den geforderten Funktionsumfang für die Zwecke des Kunden ausreichend dargelegt hat.

2. Sonderprogrammierungen

2.1 Soferne und soweit die Implementierung einer KI-Anwendung in der EDV-Systemumgebung des Kunden oder die Abbildung von dessen Geschäftsprozessen die Ausarbeitung und Entwicklung individueller Funktionen, Schnittstellen, Erweiterungen und/oder Zusatzprogrammen erforderlich macht, wird BIRKLBAUER INNOVATIONS den Kunden darauf hinweisen. Ohne gesonderte Beauftragung sind derartige Sonderprogrammierungen nicht vom Vertragsgegenstand erfasst.

2.2 Der Kunde hat im Bedarfsfall an der Erstellung und Anpassung derartiger Sonderprogrammierungen mitzuwirken. Dazu zählen auch praxisgerechte Test- und Trainingsdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde auf seine Kosten zeitgerecht und in der Normalarbeitszeit von BIRKLBAUER INNOVATIONS zur Verfügung stellt.

2.3 Alle von BIRKLBAUER INNOVATIONS auf Grundlage der Leistungsbeschreibung entwickelten Sonderprogrammierungen sind vom Kunden hinsichtlich ihrer Eignung für die beauftragten Zwecke zu überprüfen und binnen zwei Wochen hinsichtlich allfälliger Änderungswünsche zu beanstanden. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.4 Mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts räumt BIRKLBAUER INNOVATIONS dem Kunden an Sonderprogrammierungen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für die mit dem Kunden vereinbarten Zwecke ein. Sämtliche sonstigen Rechte an Sonderprogrammierungen, insbesondere alle daran bestehenden Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte, verbleiben ausschließlich bei BIRKLBAUER INNOVATIONS. Der Kunde darf die Sonderprogrammierung für beliebig große Datenbestände und beliebig viele Clients verwenden, jedoch ausschließlich für die eigene EDV-Systemumgebung nutzen. Die Weitergabe, Zugänglichmachung oder Unterlizenzierung von Sonderprogrammierungen an Dritte – in welcher Form auch immer, sei es entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Als Dritte gelten mangels anderer Vereinbarung auch mit dem Kunden verbundene (Eltern-, Tochter, Schwester- oder sonstige Konzern-)Gesellschaften.

2.5 Soferne die Sonderprogrammierung eine bestehende Open Source KI-Anwendung betrifft, kann es im Einzelfall aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sein, die Sonderprogrammierung wiederum als Open Source KI-Anwendung der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Darauf wird BIRKLBAUER INNOVATIONS den Kunden im Vorfeld hinweisen. Diesfalls richtet sich die Reichweite der Nutzungsrechte des Kunden nach dem Umfang der Open Source Lizenz.

2.6 Der Kunde hat das Recht, Sonderprogrammierungen im Rahmen der durch die Benutzeroberfläche des Clients vorgegebenen Einstellungsmöglichkeiten an seine Bedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus kommt dem Kunden jedoch kein Bearbeitungsrecht an Sonderprogrammierungen zu. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, eigenmächtig Einstellungen am Server und/oder an der Datenbank vorzunehmen. Nicht vom Nutzungsrecht umfasst sind darüber hinaus die interne Programmdokumentation und der Quellcode.

2.7 Jegliche Form und jeder Versuch der Dekompilierung und des reverse engineerings (Gewinnung von Quellcode) durch den Kunden sind nur und erst dann zulässig, wenn dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist und BIRKLBAUER INNOVATIONS dem Kunden die hierzu erforderlichen Informationen nicht binnen vier Wochen nach einer schriftlichen Aufforderung zur Verfügung gestellt hat. Im Übrigen gilt § 40e UrhG. Bei Zuwiderhandeln hat der Kunde in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Entgelts laut Angebot der BIRKLBAUER INNOVATIONS zu bezahlen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowie eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3. Schulungen

3.1 Beauftragt der Kunde BIRKLBAUER INNOVATIONS mit KI-Schulungen für Mitarbeiter, wird BIRKLBAUER INNOVATIONS mit dem Kunden vorab den wesentlichen Kursinhalt, die Modalitäten (Zeit, Ort etc.) und der Umfang des jeweiligen Kurses (Dauer und Anzahl der Einheiten) vereinbaren. Die konkrete Ausgestaltung der Einheiten und die Art der Vermittlung der Lehrinhalte obliegen jedoch alleine BIRKLBAUER INNOVATIONS bzw. den jeweiligen Schulungsleitern nach deren freier Entscheidung. Nachträgliche Änderungen des Schulungsinhalts bleiben vorbehalten

3.2 Die von BIRKLBAUER INNOVATIONS angebotenen Schulungen dienen ausschließlich einem ersten Kennenlernen von KI-Anwendungen und einem kursorischen Überblick über damit in Zusammenhang stehende Fragen. Eine Absolvierung der Schulung vermittelt keine vertieften Kenntnisse in den jeweiligen Gebieten und befähigt daher auch nicht automatisch zur selbständigen Umsetzung der gelehrten Inhalte.

3.3 BIRKLBAUER INNOVATIONS behält sich vor, vereinbarte Schulungstermine aus wichtigen Gründen (bspw. infolge Krankheit des Schulungsleiters oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse) abzusagen. Entfallene Schulungseinheiten werden im Einvernehmen mit dem Kunden nachgeholt. Kann die Einheit nicht nachgeholt werden, etwa weil über Ersatztermine kein Einvernehmen erzielt werden, wird das vereinbarte Entgelt im Ausmaß der nicht erbrachten Leistungen rückerstattet bzw. einvernehmlich als Guthaben für weitere Kurse gebucht. Ersatzersatzansprüche gegen BIRKLBAUER INNOVATIONS wegen entstandener Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Hotelkosten, Verdienstentgang etc.) und sonstige Ansprüche gegen BIRKLBAUER INNOVATIONS sind ausgeschlossen.

3.4 BIRKLBAUER INNOVATIONS kann das Zustandekommen eines Schulungstermins vorab von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig machen. Darauf wird BIRKLBAUER INNOVATIONS den Kunden vorab ausdrücklich hinweisen. In diesem Fall garantiert eine Buchung durch den Kunden nicht automatisch die Durchführung der Schulung.

3.5 Die Nichtteilnahme an Schulungseinheiten aus welchen Gründen immer berechtigt nicht zu einer Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen bzw. befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des für die Schulung vereinbarten Entgelts. Der Kunde kann eine Schulung jedoch bis 28 Tage vor dem Termin kostenfrei absagen. Bei einer Absage bis sieben Tage vor dem Termin werden dem Kunden 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt, bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 70 % des vereinbarten Entgelts. Ist BIRKLBAUER INNOVATIONS bereits beim Kunden vor Ort und stellt sich erst dann heraus, dass die Schulung nicht stattfinden kann, hat der Kunde das gesamte vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

4. Förderungen

4.1 Für allfällige Förderungen des Kunden gelten ausschließlich die Vorgaben der jeweiligen Förderstellen (z.B. des Bundes bzw. des Landes). Für die diesbezüglichen Ansuchen und das Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich. BIRKLBAUER INNOVATIONS leistet keine Gewähr, macht keine Zusage und hat auch sonst nicht dafür einzustehen, dass eine beantragte Förderung gewährt wird.

4.2 Allfällige Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung und Beantragung der Förderung erfolgen ohne Rechtspflicht und haben auf die Verbindlichkeit des Auftrags keinen Einfluss. Sollten allfällige beantragte Fördergelder nicht zur Auszahlung kommen, ist der Kunde dennoch an seinen Auftrag gebunden.

III. Entgelt

1. Für die Unterstützung und Beratung bei der Implementierung einer KI-Anwendung, deren allfällige Wartung sowie für etwaige Sonderprogrammierungen hat der Kunde an BIRKLBAUER INNOVATIONS Zahlungen in der mit dem Kunden jeweils vereinbarten Höhe laut Angebot zu leisten.

2. Mit dem Entgelt für die Implementierung einer KI-Anwendung sind deren Umsetzung in der EDV-Systemumgebung des Kunden, die Anpassung der KI-Anwendung an dessen Geschäftsprozesse und das Verwalten der Zugriffsrechte abgegolten. Darüber hinausgehende (Unterstützungs-)Leistungen durch BIRKLBAUER INNOVATIONS im Zusammenhang mit der Einrichtung der KI-Anwendung für den Echtbetrieb, insbesondere betreffend Import bestehender Datenbestände und Trainingsdaten, die Einrichtung von Clients und Einschulung der Mitarbeiter des Kunden, sind nur nach Maßgabe des Angebots vom Leistungsumfang umfasst. Nicht vom Angebot umfasste Leistungen hat der Kunde gesondert zu honorieren, wobei der im Angebot genannte Stundensatz zur Anwendung gelangt und die Abrechnung nach begonnenen Viertelstunden vorgenommen wird.

3. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin kurzfristig nicht wahrnehmen und/oder wird dieser kurzfristig abgesagt, hat BIRKLBAUER INNOVATIONS Anspruch auf eine Vergütung im Ausmaß der voraussichtlichen Dauer dieses Termins.

4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer allenfalls zur Anwendung gelangenden Umsatzsteuer. Barauslagen sowie allenfalls anfallende Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

5. Auf die Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters einer KI-Anwendung hat BIRKLBAUER INNOVATIONS keinen Einfluss. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis, dass sich die von den Anbietern der KI-Anwendung bzw. allfälliger Sub-Anwendungen verrechneten Lizenzgebühren jederzeit ändern können. Soferne der Kunde diese Lizenzgebühren nicht direkt an den jeweiligen Anbieter entrichtet, sondern die Lizenzgebühren zunächst von BIRKLBAUER INNOVATIONS getragen werden, wird BIRKLBAUER INNOVATIONS diese Lizenzgebühren dem Kunden als Barauslagen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung stellen.

6. Mangels gesonderter Vereinbarung sind sämtliche Zahlungen vom Kunden binnen 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung auf das darin angeführte Konto von BIRKLBAUER INNOVATIONS zu überweisen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus ist BIRKLBAUER INNOVATIONS berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 60,00 zu verrechnen und nach eigener Wahl entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlung in mehreren Teilbeträgen tritt Terminverlust ein, d.h. sämtliche noch offenen Beträge sind sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragsauflösung durch den Kunden.

8. Laufende Entgelte für die von BIRKLBAUER INNOVATIONS erbrachten Leistungen sind wertgesichert, ebenso die mit BIRKLBAUER INNOVATIONS vereinbarten Stundensätze. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl. Zur Durchführung der Wertsicherung wird BIRKLBAUER INNOVATIONS zu Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe des aktuellen Entgelts auf Basis der Steigerung der Bezugsgröße berechnen und diese dem Kunden durch Übermittlung einer entsprechenden Rechnung bekannt geben. Sollte die Indexierung durch BIRKLBAUER INNOVATIONS in einzelnen Jahren vergessen werden, bedeutet dies keinen Verzicht auf die eingetretene Wertsicherung.

IV. Gewährleistung, Wartung, Haftung

1. Gewährleistung

1.1 BIRKLBAUER INNOVATIONS leistet Gewähr, dass Sonderprogrammierungen und deren Bestandteile frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken. Der Kunde wird BIRKLBAUER INNOVATIONS unverzüglich benachrichtigen, soferne ihm gegenüber Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Sollten sich derartige Ansprüche als berechtigt herausstellen, ist BIRKLBAUER INNOVATIONS verpflichtet, den Kunden schad- und klaglos zu halten. Soweit die Ansprüche jedoch auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen, hat dieser BIRKLBAUER INNOVATIONS schad- und klaglos zu halten und freizustellen. Für die Interoperabilität einer Sonderprogrammierung mit sonstigen Anwendungen des Kunden oder mit Fremdsoftware ist BIRKLBAUER INNOVATIONS nur dann verantwortlich, wenn eine solche Schnittstelle zur Drittsoftware im Vertrag ausdrücklich zugesichert wurde.

1.2 Über die vorstehende Zusage hinaus übernimmt BIRKLBAUER INNOVATIONS keine Haftung für eine bestimmte Funktion oder die Funktionalität der von den Anbietern einer KI-(Sub-)Anwendung oder sonstigen Dritten bereitgestellten KI-Anwendung. Insbesondere sind jegliche Preisminderung sowie die Auflösung des gegenständlichen Vertrages wegen allfälliger Fehler oder Funktionsstörungen der KI-Anwendung oder von Sonderprogrammierungen ausgeschlossen.

1.3 Nach der Implementierung der KI-Anwendung samt allfälliger Sonderprogrammierungen und Übernahme der Datenbestände hat der Kunde die Funktionalität der KI-Anwendung eingehend zu überprüfen und allfällige Fehlfunktionen längstens binnen zwei Wochen bei BIRKLBAUER INNOVATIONS zu rügen. Diesfalls hat BIRKLBAUER INNOVATIONS den Fehler ehestmöglich nach eigener Wahl und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch geeignete Maßnahmen zu beheben. Bei verspäteter Rüge gilt die KI-Anwendung als genehmigt.

1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen an der KI-Anwendung oder an Sonderprogrammierungen vorzunehmen, die über die von der Bedienoberfläche ohnedies zugelassen Anpassungsmöglichkeiten hinausgehen. Jegliche solcher Änderungen führen ausnahmslos zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung von BIRKLBAUER INNOVATIONS.

2. Wartung

2.1 Hat der Kunde BIRKLBAUER INNOVATIONS mit der laufenden Betreuung und Wartung der KI-Anwendung beauftragt, umfasst dies

2.1.1 die unverzügliche Behebung wesentlicher Programmfehler (major bugs), die die Nutzung der KI-Anwendung samt allfälliger Sonderprogrammierungen in der EDV-Systemumgebung des Kunden verhindern oder von denen ein Sicherheitsrisiko für das EDV-System des Kunden ausgeht;

2.1.2 den Anwendersupport (Helpdesk).

2.2 Wesentliche Programmfehler sind von BIRKLBAUER INNOVATIONS unverzüglich zu beheben. Verlangt der Kunde eine Fehlerbehebung vor Ort, obwohl die Behebung im Wege der Fernwartung möglich gewesen wäre, hat der Kunde die dadurch verursachten Kosten zu tragen.

2.3 Der Anwendersupport ist auf die jeweils aktuelle Version der KI-Anwendung im vereinbarten Umfang und den bestimmungsgemäßen Gebrauch beschränkt. Er erfolgt via E-Mail, Telefon und Fernwartung ausschließlich zu den jeweils aktuellen Geschäftszeiten von BIRKLBAUER INNOVATIONS. In dieser Zeit wird sich BIRKLBAUER INNOVATIONS um eine möglichst rasche Rückmeldung auf Anfragen des Kunden bemühen, schuldet allerdings ausdrücklich keine bestimmten Service-Levels, Reaktion- und/oder Fehlerbehebungszeiten. Nicht vom Anwendersupport umfasst sind die Einschulung des Kunden sowie eine unverhältnismäßige Beanspruchung.

2.4 Die Verpflichtung zu Wartungsleistungen besteht nur gegenüber dem Kunden. Soll BIRKLBAUER INNOVATIONS im Einzelfall Supportleistungen nicht gegenüber dem Kunden erbringen, sondern gegenüber Dritten wie etwa Kunden des Kunden, erfolgt dies auf freiwilliger Basis und ohne Rechtspflicht. Schutzwirkungen aus dem Vertrag mit dem Kunden zugunsten dessen Kunden sind ausgeschlossen.

2.5 Bei Sonderprogrammierungen hat BIRKLBAUER INNOVATIONS eine laufende Wartung, Aktualisierung, Anpassung an Systemänderungen oder Supportleistungen nur dann vorzunehmen, wenn im Angebot ausdrücklich eine fortlaufende Wartung oder ein Supportvertrag vereinbart wurden. Ansonsten hat BIRKLBAUER INNOVATIONS insofern keine laufenden Updates oder dergleichen bereitzustellen, sondern lediglich solche Programmfehler zu beheben, von denen ein Sicherheitsrisiko ausgeht (major bugs). Dies gilt auch für die Anpassung von Sonderprogrammierungen an neue Betriebssystem-Versionen und sonstige Updates der EDV-Systemumgebung des Kunden, welche von BIRKLBAUER INNOVATIONS nur auf Basis gesonderter, zusätzlich zu vergütender Vereinbarungen erbracht werden.

2.6 Hinsichtlich der KI-Anwendungen werden durch deren Entwickler in der Regel laufend Updates bzw. neue Release-Versionen zur Verfügung gestellt, um die KI-Anwendung weiterzuentwickeln und Fehler zu beheben. Die Entscheidung darüber, ob, wann und in welcher Form eine neue Version der KI-Anwendung bereitgestellt wird, liegt jedoch alleine bei den Entwicklern, darauf hat BIRKLBAUER INNOVATIONS keinen Einfluss. BIRKLBAUER INNOVATIONS ist mangels expliziter Beauftragung nicht verpflichtet, den Kunden auf Updates und neue Release-Versionen der implementierten KI-Anwendung hinzuweisen. Ansprüche gegen BIRKLBAUER INNOVATIONS aus oder im Zusammenhang mit Sicherheitslücken sowie dem Unterbleiben von Updates sind ausgeschlossen. Die Anpassung der EDV-Systemumgebung des Kunden an Updates der KI-Anwendung oder die Anpassung der KI-Anwendung an Updates von interoperierenden KI-Anwendungen, etwa im Rahmen von KI-Agenten, ist vom Kunden gesondert zu honorieren.

2.7 Nicht Gegenstand der Wartungspflicht von BIRKLBAUER INNOVATIONS sind insbesondere

2.7.1 die Wiederherstellung verlorener oder mangelhafter Daten;

2.7.2 Wartungsleistungen betreffend die sonstige EDV-Systemumgebung des Kunden sowie die Beseitigung von Fehlern oder Problemen, die nicht mit der KI-Anwendung zusammenhängen (z.B. Servereinstellungen, Netzwerkprobleme, Mailprobleme etc.);

2.7.3 die Beseitigung von durch den Kunden verursachter Fehler;

2.7.4 die Erweiterung des Funktionsumfangs der KI-Anwendung und die Anpassung der KI-Anwendung an andere technische Gegebenheiten wie zum Beispiel andere Betriebssysteme, andere Webbrowser bzw. neue Versionen von Webbrowsern oder eine andere Hardware-Umgebung des Kunden; derartige Leistungen erbringt BIRKLBAUER INNOVATIONS nur im Rahmen einer Sonderprogrammierung gegen gesondertes Entgelt.

3. Haftung

3.1 Für jedwede Schäden des Kunden haftet BIRKLBAUER INNOVATIONS nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Kunde zu beweisen, die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schutzwirkungen zugunsten Dritter sowie etwaige Fehler unserer Erfüllungsgehilfen. Im selben Umfang ausgeschlossen sind Regressansprüche des Kunden gegenüber BIRKLBAUER INNOVATIONS. Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch binnen drei Jahren, Regressansprüche binnen sechs Monaten ab Feststehen der Haftung des Kunden. längstens jedoch binnen drei Jahren ab dem der Haftung zugrunde liegenden Rechtsverstoß von BIRKLBAUER INNOVATIONS.

3.2 In keinem Fall übernimmt BIRKLBAUER INNOVATIONS eine Haftung für einen bestimmten Erfolg der implementierten KI-Anwendung (wie beispielsweise messbare Produktivitätssteigerungen) oder dafür, dass die Geschäftsprozesse des Kunden durch die KI-Anwendung tatsächlich beschleunigt werden.

V. Vertragsdauer / -auflösung

1. Verträge betreffend die Implementierung von KI-Anwendungen in der EDV-Systemumgebung des Kunden enden mit Umsetzung des Projekts. Zu einer laufenden Wartung der KI-Anwendung ist BIRKLBAUER INNOVATIONS nur verpflichtet, wenn dies vom Kunden ausdrücklich beauftragt wurde.

2. Beauftragt der Kunde in diesem Sinne eine laufende Wartung, Beratung und/oder Betreuung, wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl BIRKLBAUER INNOVATIONS als auch der Kunde können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Jahresende kündigen.

3. Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, soferne die weitere Aufrechterhaltung des Vertrages mit der jeweils anderen Partei nicht mehr zumutbar ist (Kündigung aus wichtigem Grund).

4. Als wichtige Gründe gelten insbesondere

4.1 Verzug oder teilweiser Verzug des Kunden mit der Zahlung des Entgelts trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einer Nachfrist von 14 Tagen;

4.2 ein beharrlicher und wesentlicher Verstoß gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung, der trotz Aufforderung unter angemessener Nachfristsetzung nicht behoben wird;

4.3 das wiederholte Verlangen von Leistungen, die über den in der Leistungsbeschreibung bzw. im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen – insbesondere über eine vereinbarte Anzahl an Korrektur- oder Überarbeitungsschleifen –, sofern der Kunde den hierfür gemäß Punkt III.2. und VI.2.1. erforderlichen Mehraufwand auch nach schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist weder gesondert beauftragt noch einer entsprechend angepassten Leistungsbeschreibung zustimmt;

4.4 sonstige Umstände in der Sphäre des Kunden, insbesondere die wiederholte oder wesentliche Verletzung von Mitwirkungspflichten gemäß Punkt VI.2., welche die ordnungsgemäße und wirtschaftlich zumutbare Fortführung des Projekts nachhaltig verhindern und trotz schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben werden.

5. Im Falle einer Auflösung des Vertrages aus welchem Grund immer ist der Kunde nicht mehr zur Nutzung von Sonderprogrammierungen oder von deren Teilen berechtigt und BIRKLBAUER INNOVATIONS nicht mehr zur Unterstützung des Kunden und zur Wartung der KI-Anwendung verpflichtet. Ob bzw. inwieweit der Kunde weiterhin zur Nutzung der KI-Anwendung berechtigt ist, richtet sich nach dem zwischen dem Kunden und dem Entwickler der KI-Anwendung bestehenden Vereinbarung.

6. BIRKLBAUER INNOVATIONS ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung (Projektstart) von einem bereits geschlossenen Vertrag bzw. einem angenommenen Angebot zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden oder eintreten, die eine Durchführung des Projekts innerhalb des vereinbarten Rahmens für BIRKLBAUER INNOVATIONS unzumutbar machen, oder wenn über einen für die Zusammenarbeit wesentlichen Punkt der Projektabwicklung kein Einvernehmen erzielt wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Anzahlungen rückerstattet; darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Erfüllung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

6.1 Löst BIRKLBAUER INNOVATIONS den Vertrag aus einem wichtigen Grund auf, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist (insbesondere gemäß Punkt V.4.), behält BIRKLBAUER INNOVATIONS den Anspruch auf das Entgelt für die bis zur Auflösung erbrachten Leistungen, abgerechnet bei Pauschalentgelten anteilig nach dem Verhältnis der erbrachten zur geschuldeten Leistung, ansonsten nach dem im Angebot genannten Stundensatz, sowie auf Ersatz der bis dahin angefallenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten gemäß Punkt VI.1.3. Eine bereits erbrachte Teilleistung darf der Kunde nur nach Maßgabe der Punkte II. und VII. nutzen.

VI. Grundsätze der Leistungserbringung

1. Pflichten von BIRKLBAUER INNOVATIONS

1.1 BIRKLBAUER INNOVATIONS wird die nach diesem Vertrag geschuldeten Beratungs- und Unterstützungs- sowie allfällige Wartungsleistungen unter bestmöglicher Wahrung der Kontinuität des Geschäftsbetriebs des Kunden erbringen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass eine durchgehende Verfügbarkeit der KI-Anwendung samt Sonderprogrammierungen aus technischen Gründen nicht möglich und daher auch nicht geschuldet ist, zumal die KI-Anwendung nicht durch BIRKLBAUER INNOVATIONS selbst bereitgestellt wird.

1.2 Soferne und soweit die Wartung der KI-Anwendung voraussichtlich mit einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der KI-Anwendung und/oder der EDV-Systemumgebung des Kunden einhergeht, wird BIRKLBAUER INNOVATIONS den Kunden darüber binnen einer angemessenen Zeitspanne vorab informieren. Der Kunde hat die Durchführung der entsprechenden Wartungsleistungen vorab zu genehmigen, soferne nicht eine Erledigung außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden möglich ist.

1.3 BIRKLBAUER INNOVATIONS ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Die Beauftragung von Dritten sowie die Lizenzierung von KI-Anwendungen erfolgen entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. BIRKLBAUER INNOVATIONS ist hinsichtlich dieser Dritten lediglich zu einer sorgfältigen Auswahl verpflichtet und wird darauf achten, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Soferne die Beauftragung zunächst im eigenen Namen erfolgt, hat der Kunde im Falle der Auflösung des Vertrages in Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

1.4 Nachträgliche Änderungen der Funktionalität der KI-Anwendung sind möglich, bedürfen aber einer schriftlichen Bestätigung durch BIRKLBAUER INNOVATIONS und sind vom Kunden gesondert zu honorieren. Innerhalb des zwischen dem Kunden und BIRKLBAUER INNOVATIONS in der Leistungsbeschreibung abgesteckten Rahmens hat BIRKLBAUER INNOVATIONS bei der Umsetzung der KI-Anwendung Gestaltungsfreiheit sowie die Freiheit, beliebige Sub-Anwendungen und Module heranziehen.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde hat BIRKLBAUER INNOVATIONS spätestens bei der Auftragserteilung schriftlich eine exakte Definition der benötigten Parameter der jeweils benötigten KI-Anwendung in der EDV-Systemumgebung des Kunden samt allfälliger Sonderprogrammierungen zur Verfügung zu stellen. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegenüber BIRKLBAUER INNOVATIONS mit einem Zustimmungsvermerk zu versehen. Jeglicher (Mehr-)Aufwand, der auf das Fehlen einer schriftlichen Leistungsbeschreibung oder Ungenauigkeiten in der Leistungsbeschreibung zurückzuführen ist, geht zu Lasten des Kunden und ist von diesem gesondert zu honorieren.

2.2 Sämtliche von BIRKLBAUER INNOVATIONS einzuhaltenden Leistungsfristen beginnen frühestens, wenn alle technischen, finanziellen und unternehmerischen Voraussetzungen vom Kunden erfüllt sind sowie eine allenfalls vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Bei Abänderungen des Auftrags oder der Leistungsbeschreibung durch den Kunden behalten wir uns eine entsprechende Verlängerung der Leistungsfristen vor. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder unzureichend nach, verschieben sich allfällige von BIRKLBAUER INNOVATIONS entsprechend dem Projektzeitplan zu erreichende Milestones entsprechend. Ebenso berechtigen uns Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und dergleichen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und ähnliche Ereignisse zum gänzlichen oder teilweisen Vertragsrückstritt oder zur entsprechenden Anpassung der vereinbarten Leistungsfristen, ohne dass dem Kunden deswegen Ansprüche erwachsen.

2.3 BIRKLBAUER INNOVATIONS wird bei der Umsetzung von KI-Anwendungen in der EDV-Systemumgebung des Kunden die Kosten für die Lizenzierung von einzelnen (Sub-)Anwendungen berücksichtigen. Soweit der Kunde bei der Implementierung einer KI-Anwendung budgetären Grenzen unterliegt oder ein sonstiges Kostenlimit besteht, hat er BIRKLBAUER INNOVATIONS dies vorab schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist BIRKLBAUER INNOVATIONS nicht verpflichtet, die Umsetzung vorab mit dem Kunden in finanzieller Hinsicht abzustimmen oder die jeweils günstige verfügbare Sub-Anwendung auszuwählen. Vielmehr kann BIRKLBAUER INNOVATIONS die für die in Aussicht genommene Funktionalität am besten geeignete KI-Anwendung unabhängig von den dafür anfallenden Lizenzgebühren umsetzen.

2.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die mit der KI-Anwendung sowie allfälligen Sonderprogrammierungen befassten Mitarbeiter damit vertraut machen und vor jeder Anfrage an den Helpdesk allfällige Support-Systeme des jeweiligen Anbieters konsultieren.

2.5 Soweit erforderlich oder zweckmäßig, hat der Kunde an sämtlichen Tätigkeiten von BIRKLBAUER INNOVATIONS im Zusammenhang mit der Umsetzung einer KI-Anwendung und deren Wartung mitzuwirken, insbesondere indem seitens des Kunden auf eigene Kosten Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software sowie Daten zur Verfügung gestellt und BIRKLBAUER INNOVATIONS zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den EDV-Einrichtungen des Kunden gewährt wird; dies nach Wahl von BIRKLBAUER INNOVATIONS vor Ort und/oder mittels Fernzugangs.

2.6 Im Falle von Problemen mit der KI-Anwendung oder allfälligen Sonderprogrammierungen, die im Rahmen des gegenständlichen Vertrages durch BIRKLBAUER INNOVATIONS zu beheben sind, hat der Kunde BIRKLBAUER INNOVATIONS unverzüglich eine konkrete, nachvollziehbare und genaue Fehlermeldung zu erstatten, die all jene Informationen zu beinhalten hat, die BIRKLBAUER INNOVATIONS in die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zur Fehlerbehebung zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere Informationen über die Art des Fehlers, die Beschreibung des Systemzustandes bei Auftreten des Fehlers, die durch den Fehler betroffenen Softwarekomponenten sowie die Häufigkeit des Auftretens des Fehlers. Die Fehlermeldung kann zunächst mündlich erstattet werden und ist über Aufforderung gegebenenfalls per E-Mail zu bestätigen. Soweit möglich, sind dabei weitere Informationen (Screenshots, Fehlerprotokolle etc.) anzuschließen.

2.7 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Fehlfunktionen der KI-Anwendung möglichst zu verhindern und deren Folgen zu minimieren. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, seine EDV-Systemumgebung nach aktuellem Stand der Technik zu sichern, um Schäden durch Viren und Datenverlust sowie den Zugriff durch Dritte zu verhindern. Die Wartung der KI-Anwendung auf Seiten des Kunden und die Mitwirkung an allfälligen Fehlerbehebungen durch BIRKLBAUER INNOVATIONS sind in die Verantwortung eines fachlich geeigneten Systembetreuers zu übertragen.

2.8 Der Kunde hat BIRKLBAUER INNOVATIONS zugleich mit dem Vertragsschluss eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben, über die eine vertretungsbefugte Person mit Zugang zur KI-Anwendung zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. BIRKLBAUER INNOVATIONS ist berechtigt, zur Kommunikation mit dem Kunden diese E-Mail-Adresse zu verwenden, solange ihr nicht wiederum schriftlich eine andere E-Mail-Adresse bekannt gegeben wurde.

VII. Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrages erhaltenen Kenntnisse, Daten und Informationen in Bezug auf die jeweils andere Partei, auch wenn diese im Einzelnen nicht als geheimhaltungspflichtig gekennzeichnet sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die gilt nicht, soferne und soweit die betreffende Information öffentlich bekannt ist oder der anderen Vertragspartei auf anderem Weg als durch die geheimhaltungsberechtigte Vertragspartei bekannt und dabei durch niemanden eine Geheimhaltungspflicht verletzt wurde.

2. Der Kunde wird die KI-Anwendung und allfällige Sonderprogrammierungen nur insoweit dritten Personen zugänglich machen, als dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zugangsdaten geheim gehalten werden. Für Datenverlust oder sonstige Schäden, die aus einem unberechtigten Zugriff und/oder der unrechtmäßigen Weitergabe von Zugangsdaten resultieren, ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich und jegliche Haftung von BIRKLBAUER INNOVATIONS ausgeschlossen. Ebenso wenig haftet BIRKLBAUER INNOVATIONS für einen beim Anbieter der KI-Anwendung eingetretenen Datenverlust.

IX. Schlussbestimmungen

1. Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen BIRKLBAUER INNOVATIONS und Kunde einschließlich der Frage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen anzuwenden.

2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4484 Kronstorf, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

3. Änderungen des Vertrages sowie sämtliche Erklärungen in Bezug auf den Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso ist ein Abgehen von diesem Erfordernis an die Schriftform geknüpft. Soferne nicht im Einzelnen anders vereinbart, genügen Erklärungen per E-Mail der Schriftform nicht.

4. Eine Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen des Kunden mit Ansprüchen von BIRKLBAUER INNOVATIONS ist ausgeschlossen. Der Kunde hat auch kein Recht auf Zurückbehaltung fälliger Entgelte.

5. Erfüllungsort für die Leistungen von BIRKLBAUER INNOVATIONS als auch für sämtliche Gegenleistungen ist der Sitz von BIRKLBAUER INNOVATIONS.

6. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diesfalls verpflichten sich die Vertragsparteien, die ungültige Bestimmung soweit gesetzlich zulässig durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt sinngemäß für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

7. BIRKLBAUER INNOVATIONS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Über vorgeschlagene Änderungen werden wir unsere Kunden mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail informieren. Eine Änderung gilt als akzeptiert, wenn ihr der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach dieser Information widerspricht.

8. Durch den Vertragsabschluss räumen Kunden, bei denen es sich um Unternehmen im Sinne des § 1 UGB handelt, BIRKLBAUER INNOVATIONS ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein, um den Kunden zu Werbezwecken als Referenz bzw. Testimonial von BIRKLBAUER INNOVATIONS anzuführen. Dieses Recht umfasst insbesondere auch die Verwendung des Namens, des Logos sowie allfälliger Marken des Kunden zur Bewerbung der Leistungen auf der Website und auf allen üblichen Kommunikationsplattformen von BIRKLBAUER INNOVATIONS.

Inhaltsverzeichnis
I. Geltungsbereich / VertragsschlussII. LeistungenIII. EntgeltIV. Gewährleistung, Wartung, HaftungV. Vertragsdauer / -auflösungVI. Grundsätze der LeistungserbringungVII. Geheimhaltung, DatenschutzIX. Schlussbestimmungen

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