Kurz gesagt: Seit 2. August 2026 müssen Chatbots in der EU als KI-System erkennbar sein, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Für Website-Betreiber heißt das konkret: ein sichtbarer Hinweis im Chat-Fenster, ein Disclaimer bei KI-generierten Texten und Bildern - und das lässt sich in den gängigen Stacks in wenigen Minuten umsetzen.
Artikel 50 des EU AI Act ist die Transparenzpflicht für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Seit dem Stichtag greift sie verbindlich, wie Artificial Intelligence News berichtet. Wer eine Website mit Chatbot betreibt oder KI-generierte Texte, Bilder oder Audio veröffentlicht, muss das kenntlich machen. Die Regel betrifft nicht nur Konzerne, sondern jede Agentur, jeden Selbstständigen und jedes kleine Unternehmen mit KI-Feature auf der eigenen Seite.
Was Artikel 50 konkret verlangt
Drei Fälle sind relevant für die tägliche Praxis:
- Chatbots und Voicebots: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist aus dem Kontext völlig offensichtlich.
- KI-generierte Texte, Bilder, Audio, Video: Synthetische Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden, technisch (Metadaten) und/oder sichtbar.
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Nutzer müssen über den Einsatz informiert werden. Für die meisten Website-Projekte weniger relevant, aber bei KI-gestützten Support-Tools mit Sentiment-Analyse durchaus.
Keine Pflicht besteht, wenn KI nur als Werkzeug im Hintergrund läuft und niemand direkt mit ihr interagiert, etwa ein Redakteur, der ChatGPT für einen ersten Entwurf nutzt, den Text aber selbst überarbeitet und verantwortet.
Chatbots kennzeichnen: so geht’s technisch
Für einen Chatbot reicht in der Praxis ein klarer, sichtbarer Hinweis direkt im Chat-Fenster. Kein Kleingedrucktes im Footer, sondern dort, wo die Konversation stattfindet.
Webflow: Im Custom-Code-Embed vor dem Chat-Widget ein festes Element einfügen:
<div class="ai-disclaimer">
Dieser Chat wird von einer KI beantwortet.
</div>
Per CSS als dezente Info-Leiste über dem Eingabefeld positionieren, nicht wegklickbar.
WordPress: Im Theme-Template oder per Custom-HTML-Block direkt oberhalb des Chat-Plugins denselben Hinweis platzieren. Bei Plugins wie Tidio oder Crisp lässt sich der Text meist im Widget-Editor als feste Begrüßungszeile hinterlegen, etwa: “Hallo, ich bin ein KI-Assistent und helfe dir bei ersten Fragen.”
n8n-Chatbots: Im Chat-Trigger-Node oder im Frontend-Wrapper die erste Bot-Nachricht fix auf einen Disclaimer setzen, bevor die eigentliche Antwort-Logik greift. Wer Support-Chatbots für Kundenprojekte baut, sollte das als Standard-Baustein in jeden neuen Automatisierungs-Workflow übernehmen, nicht erst nachträglich einbauen.


Transparenz ist kein Fußnoten-Problem, sondern ein Interface-Problem.
KI-Texte und Bilder kennzeichnen
Bei Fließtexten reicht ein kurzer Hinweis am Artikelanfang oder -ende, etwa “Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft”. Bei Bildern ist die technisch sauberere Lösung, Metadaten zu setzen: Tools wie Midjourney oder DALL-E schreiben teils bereits C2PA-Informationen in die Bilddatei. Wer diese Metadaten beim Export nicht verliert (viele CMS komprimieren Bilder und löschen dabei EXIF-Daten), erfüllt die Pflicht bereits im Dateiformat. Zusätzlich hilft ein sichtbares Badge auf dem Bild selbst, etwa “KI-generiert”, wenn das Bild öffentlich prominent eingesetzt wird, zum Beispiel als Titelbild.
Wer betroffen ist, wer nicht
Betroffen sind alle Anbieter von Chatbots, KI-Content-Generatoren und ähnlichen Systemen mit direktem Nutzerkontakt, unabhängig von der Unternehmensgröße. Nicht betroffen sind rein interne KI-Tools ohne Endnutzerkontakt oder Fälle, in denen die KI-Nutzung offensichtlich ist, etwa bei klar als “KI-Demo” gekennzeichneten Spielereien. Bei Kundenprojekten lohnt sich ein kurzer Check in der KI-Integration, bevor ein neues Feature live geht: Wer spricht hier mit wem, und ist das für den Nutzer erkennbar?
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 ist technisch kein großer Aufwand, wenn man sie von Anfang an mitdenkt. Ein Satz im Chat-Fenster, ein Hinweis am Textanfang, gepflegte Metadaten bei Bildern, das war’s meistens schon. Der Fehler, den viele machen: Sie bauen das Feature zuerst und denken an die Kennzeichnung erst, wenn jemand danach fragt. Wer neue Chatbots oder KI-Content-Flows plant, baut den Disclaimer als festen Bestandteil ein, nicht als nachträglichen Patch.
FAQ
Was ist Artikel 50 des EU AI Act? Artikel 50 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen mit direktem Nutzerkontakt zu Transparenz. Das betrifft Chatbots, KI-generierte Inhalte sowie Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Seit 2. August 2026 ist die Regel verbindlich anzuwenden.
Muss jeder Chatbot als KI gekennzeichnet werden? Ja, außer es ist aus dem Kontext bereits völlig offensichtlich, dass es sich um eine KI handelt. In der Praxis ist ein sichtbarer Hinweis im Chat-Fenster die sicherste Lösung, da “offensichtlich” ein unscharfer Begriff ist.
Reicht ein Hinweis im Footer der Website? Nein, der Hinweis muss dort sichtbar sein, wo die Interaktion stattfindet, also direkt im Chat-Fenster oder unmittelbar am KI-generierten Inhalt. Ein Footer-Hinweis erfüllt die Anforderung an unmittelbare Erkennbarkeit nicht.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Artikel 50? Die konkrete Sanktionshöhe hängt von der nationalen Umsetzung und dem Einzelfall ab. Der EU AI Act sieht insgesamt gestaffelte Bußgelder je nach Schwere des Verstoßes vor, Details regeln die nationalen Aufsichtsbehörden.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für kleine Websites und Selbstständige? Ja, die Pflicht ist nicht an eine Unternehmensgröße gekoppelt. Sobald ein KI-System mit direktem Nutzerkontakt eingesetzt wird, gilt die Transparenzpflicht unabhängig davon, ob es sich um einen Konzern oder ein Ein-Personen-Unternehmen handelt.